Infomaterial

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Hier finden Sie interessantes Infomaterial und nützliche Links

Hier finden Sie interessante Presseartikel zu den Fledermäusen-Chiemsee und verschiedene nähere Erläuterungen zu Begriffen auf unseren Seiten.

Wenn Sie einen Bericht über uns verfassen möchten oder einen Interview Wunsch haben können Sie uns hier kontaktieren.

Wichtige Erläuterungen

Zeitarbeit

Der Begriff Zeitarbeit, auch bekannt unter Leiharbeit oder Personalleasing, bedeutet die Überlassung von Arbeitnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher). Dieser Vorgang ist gesetzlich verankert im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG), das es seit 1972 gibt. Die letzten durchgreifenden Änderungen wurden am 01.01.2012 in Kraft gesetzt mit der Mindestlohnregelung und am 01.04.2018 das Gesetz zur Höchstüberlassungsdauer. Die Verleihfirma ist dazu nur berechtigt mit der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Beantragung und Erteilung erfolgt jährlich bei der zuständigen Regionaldirektion der Agentur für Arbeit. Der Zoll fungiert hier als Kontrollbehörde.

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Einsatzorte

  • Die Gesundheitswelt-Chiemgau mit den beiden Rehabilitationskliniken Simssee Klinik in Bad Endorf und Klinik St. Irmingard in Prien mit den Fachbereichen Orthopädie, Psychosomatik, Kardiologie und Geriatrie.
  • Das Behandlungszentrum Aschau, die orthopädische Kinderklinik. Hier sind wir fest eingesetzt für den Nachtdienst auf der konservativen Behandlungstation. Zusätzlich auch in Tag- und Nachtdiensten auf den operativen Stationen, je nach Bedarf.
  • Die Chiemgau Klinik in Marquartstein Rehabilitationsklinik der Rentenversicherungsträger. 
  • Das Siebenbürgerheim in Rimsting Alten- und Seniorenheim. 

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Arbeitszeitmodelle

Eine Anstellung bei den Fledermäusen-Chiemsee ist möglich als geringfügig Beschäftigte/r (450 € Job). Hierzu sind ca. 3–4 Einsätze / Monat erforderlich. Es ist eine gute Möglichkeit, sich das Einkommen aufzubessern, wenn Sie in einer Teilzeitanstellung sind.

Vollzeit bedeutet bei den Fledermäusen-Chiemsee eine monatliche Soll-Arbeitszeit von 160 Stunden. Teilzeit, je nach Wunsch 80, 100 oder 120 Stunden pro Monat.

Eine sog. kurzfristige Beschäftigung (70 Arbeitstage im Jahr erlaubt) ist unter anderem interessant für Studenten (z.B. in den Semesterferien) oder für jemanden, der nur einen bestimmten Zeitraum nebenbei arbeiten möchte.

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Einsatzplanung

Die Planung erfolgt in der Regel mit Angaben Ihrerseits von möglichen Arbeitstagen und Diensten. Ich (Olena Pötter) koordiniere diese Termine dann mit den angefragten Diensten. Ca. 90 % der Dienste werden im Vormonat geregelt, wenn die allgemeinen Dienstplanerstellungen erfolgen. Alles Weitere erfolgt dann kurzfristig, so 3-4 Tage vor Dienstantritt.

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